Der Warschauer Vertrag 1955 - 1991
Der dem Warschauer Pakt zugrundeliegende multilaterale Vertrag bestand aus einer Präambel und 11 Artikeln und wurde am 14. Mai 1955 in Warschau, Polen, durch acht Staaten unterzeichnet. Der Vertrag wurde 1991 gekündigt und das Bündnis löste sich am 1. Juli 1991 auf.
Mitgliedstaaten
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Erich Honecker (DDR), Michail Gorbatschow (UdSSR), Nicolae Ceausescu (SRR), Wojciech Jaruzelski (VRP)
und Janos Kadar (UVR)
Ab 1969 wurde hierzu das Komitee der Verteidigungsminister gebildet, als Koordinierungsstelle für militärische Fragen. Das Vereinte Oberkommando hatte ab 1972 ihr Hauptquartier in Moskau und mit Teilen auch in Lemberg (Lwiw). Der Oberbefehlshaber war immer ein sowjetischer General, der zugleich die Funktion des ersten Stellvertreters des sowjetischen Verteidigungsministers ausübte und somit diesem direkt unterstand. Der Stab der Vereinten Streitkräfte wurde von einem Stellvertreter, gleichfalls ein sowjetischer General, geführt.
Truppenstärken 1959 und 1973
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- die sowjetischen Streitkräfte in den europäischen Staaten:
- Nordgruppe der Truppen (NGT) in Polen
- Zentrale Gruppe der Truppen (ZGT) in der CSSR
- Südgruppe der Truppen (SGT) in Ungarn
- einzelne Truppenkontingente der Mitgliedsstaaten
- die gesamte Luftverteidigungsorganisation innerhalb des Bündnisses
- die Vereinten Seestreitkräfte
- Sowjetische Baltische Flotte
- Volksmarine der DDR
- Polnische Seekriegsflotte
In Kriegszeiten hatte das Vereinigte Oberkommando keine operative Aufgaben, die vollständige Befehlsgewalt über alle Land-, Luft- und Seestreitkräfte der Mitgliedsstaaten hätte der Generalstab der Sowjetunion übernommen. Im Falle eines Krieges hätte der Führung ein Machtpotential von bis zu 6,2 Millionen Soldaten, 62.000 Panzern, knapp 14.000 Flugzeugen und etwa 2.000 Schiffen sowie die sowjetischen Atomwaffen zur Verfügung gestanden.
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